Beobachtungen aus dem Revier

Quarantäne-Verweigerern droht Knast

Sachsen will in der kommenden Woche eine Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer in Betrieb nehmen. Das teilte das Innenministerium am Freitag, 15. Januar 2021, mit. Die “Bild”-Zeitung berichtete ebenfalls am Freitag von Plänen, einen “Knast für Quarantäne-Verweigerer” auf dem Gelände der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge einzurichten. Die Fotografie der “Bild” zeigt ein dreistöckiges, umzäuntes und mit Kameras überwachtes Gebäude. Ein S-Draht soll das Überklettern des Zauns verhindern. Das Gelände wird von der Polizei bewacht.

Ehemalige Vollzugskräfte aus der Justiz sollen Quarantäne-Verweigerer bewachen

2020news.de hatte bereits am 9. Januar darüber informiert, dass bundesdeutsche Kommunen und Landkreise Personal suchen, um die Quarantäne-Verweigerer im Arrest zu bewachen.

Aus einem Schreiben des Landrates vom Kreis Rendsburg-Eckernförde mit Datum 16. Dezember 2020 an ehemalige Vollzugskräfte aus der Justiz, das 2020News vorliegt, geht hervor, dass die Angeschriebenen „ihre erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse aus ihrem Berufsleben als Vollzugskräfte bei der aktuellen Coronapandemie für die Allgemeinheit“ einsetzen sollen. Gegen jene, die sich einer Quarantäne verweigern, sei „es erforderlich, mit behördlichen Maßnahmen einzuschreiten“. Sie wurden gebeten, die Bewachung von „quarantänepflichtigen Personen“ in der Jugendarrestanstalt (JAA) in Moltsfelde zu übernehmen.

Justizvollzugsbeamte sorgen laut einer Stellenbeschreibung von jobbörse.de für den sicheren Strafvollzug. Darüber hinaus haben sie auch erzieherische Funktionen. Zu ihren Aufgaben gehört, “die Gefangenen in ein Leben mit sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen”. Dazu gehört auch “die Weiterbildung der Inhaftierten in unterschiedliche Berufsbereiche (Werkdienst)”.

Der “Knast für Quarantäne-Verweigerer” ist ein Umerziehungslager, dem jeder inhaftierte Quarantäne-Verweigerer dadurch entkommen kann, dass er sich impfen lässt. Die Idee eines Sonderrechts für Impfwillige brachte zuletzt der Bundesminister des Auswärtigen Amts Heiko Maas (SPD) ins Spiel. “Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen”, sagte Maas der “Bild am Sonntag”. Dass der Entzug von Grundrechten verfassungswidrig ist, kratzt nicht am Rechtsbewusstsein der Merkel-Regierung. Heiko Maas war von 2013 bis 2018 Bundesminister der Justiz.

Als mögliche Orte für die Inhaftierung von “Quarantäne-Verweigerern” kommen dem Schreiben des des Landrates nach auch geschlossene psychiatrische Krankenhäuser oder entsprechende Abteilungen von Kliniken in Frage.

Der Landrat beruft sich in dem Brief auf § 30 des Infektionsschutzgesetzes. Danach könne, wer die Quarantäne im Fall eines positiven Tests auf Sars-Cov-2 verweigert, “in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder in einem „abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses” in Arrest gehalten werden. Das Infektionsschutzgesetz („Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ oder “Bevölkerungsschutzgesetz”) bezeichnen Kritiker aus naheliegendem Grund als Ermächtigungsgesetz.

Die Quarantäne-Verweigerer sind möglicherweise richtig positiv getestet, vielleicht aber auch falsch positiv getestet, aber in jedem Fall zu unrecht interniert. Dass die Freiheitsberaubung aufgrund der Unzuverlässigkeit der PCR-Tests und der höherrangigen Menschenrechte gegen das Grundgesetz verstößt, ist Gegenstand laufender und zukünftiger Verfassungsklagen. In einem weltweit aufsehenerregenden Urteil hat das Berufungsgericht in Lissabon die Quarantäne von vier Urlaubern auf den Azoren unter Hinweis auf die Verletzung der Menschenrechte aufgehoben.

Konzentrationslager – Die historischen Vorläufer der Corona-Quarantäne

Die Internierung von Menschen kann nicht mit dem Schutz vor der Ausbreitung von Coronaviren begründet werden. Ein positiver Test ist kein Nachweis für eine Erkrankung mit Covid-19 oder eine Ansteckungsgefahr, obwohl er zur Begründung für die Anordnung einer Quarantäne dient. Im Zusammenhang mit der Medizinforschung hat die Quarantäne jedoch historische Vorläufer, die nicht in der Seuchenbekämpfung des Mittelalters zu suchen sind, sondern in der Geschichte des Robert Koch-Instituts und seines Namensgebers Robert Koch.

1905 hatte Koch den Nobelpreis gewonnen. Er galt als weltweit bester und gefeierter Forscher. Britische Beamte luden Koch ein, Heilmittel gegen die Schlafkrankheit zu finden. Zu Forschungszwecken zwang Robert Koch 1905/1906 kranke Menschen auf den Sese-Inseln im damals britischen Viktoria-See in sogenannte Konzentrationslager.

Als Robert Koch 1905 seinen Nobelpreis erhielt, verließ er seine Forschungsstation am Viktoriasee und empfahl in einem Reisebericht über seine Untersuchungen zur Schlafkrankheit, medizinische „Konzentrationslager“ einzurichten, um Parasitenträger zu separieren.[1] Damit nutzte er als erster den Begriff auch für den Quarantänefall.

“Zu Kolonialzeiten war es üblich, dass Forscher skrupellos mit Afrikanern experimentierten, allen voran die Deutschen. Auch Robert Koch zwang kranke Menschen in Konzentrationslager und testete an ihnen neue Gegenmittel”, sagt die Journalistin Julia Amberger im Deutschlandfunk.

Konzentrationslager habe es überall gegeben, wo europäische Ärzte antraten, um Seuchen zu besiegen. Die Forschung diente dem ökonomischen Aufschwung der Kolonie – und neuen Erkenntnissen für die deutsche Wissenschaft und die Pharmaindustrie. In Deutschland wurden die Experimente an Tieren durchgeführt, erläutert die Journalistin. An Menschen waren sie verboten. “In Afrika hat Koch aber die Menschen als Forschungssubjekte benutzt, auf eine Art und Weise, in der es in Deutschland nie erlaubt gewesen wäre.“

Der deutsche Medizinhistoriker und ehemalige Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg erklärt: “Wissenschaftlicher Ehrgeiz junger Ärzte einer bakteriologisch erfolgreichen Nation nutzten ihre Chance und experimentierten mit gefährlichen neuen Medikamenten in den Schlafkrankheits-„Konzentrationslagern“ und Lepraasylen in Togo, Kamerun und Deutsch-Ostafrika. Therapieverweigerer bestraften sie selbst unnachgiebig mit dem Tauende.” (Auszug aus dem Buch: Medizin und Kolonialimperialismus. Deutschland 1884-1945, von Wolfgang U. Eckart.)

Jahrzehntelang verbargen sich diese Horrorgeschichten hinter den Verbrechen des Naziregimes in den KZs. Derweil haben die deutschen Ärzte an Afrikanern erprobt, was sie später an Juden, Homosexuellen und politischen Gegnern perfektionierten, sagt Julia Amberger.

Die Gräueltaten der kolonialen Tropenmedizin wirken bis heute

Die “Quarantäne-Verweigerer” gehören zu der großen Gruppe derjenigen, die die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus aus unterschiedlichsten Motiven ablehnen. Die Kritiker berufen sich auf die Datenlage und Erkenntnisse über die existenzvernichtenden Maßnahmen. Zu ihnen gehören hoch angesehene Wissenschaftler und Ärzte, die eine bisher unbekannte Welle von Diffamierungen, Rufmord, Bedrohungen und Denunziationen erleben. Sie werden zum Teil ihrer existenziellen Grundlagen beraubt. Es sind diejenigen Ärzte und Mediziner, die sich nach der Genfer Deklaration des Weltärztebundes richten und sich verpflichtet haben, ihr medizinisches Wissen selbst unter Bedrohung nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anzuwenden.

Überlegungen zum “Knast für Quarantäne-Verweigerer” laufen in die entgegengesetzte Richtung und knüpfen an die Geschichte der Koch’schen Konzentrationslager an.

Die systematische Errichtung von Konzentrationslagern begann in Deutschland auf der Grundlage der Notverordnung vom 28.2.1933 mit dem Einsatz von Einheiten der Sturmabteilung (SA) als Hilfspolizisten. Nicola Wenge fasst für die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) die Entwicklung der Konzentrationslager als Herrschaftsinstrument des NS-Regimes von den “frühen Lagern”, über den Prozess der Institutionalisierung der Konzentrationslager, der Radikalisierung der NS-Rassenpolitik bis hin zu den planmäßigen Massentötungen, denen an die sechs Millionen Menschen zum Opfer fielen, zusammen. Sie hebt hervor, dass sich die Konzentrationslager nicht von Beginn an als ein planmäßiges System bildeten. Vielmehr wandelten sich ihre Aufgaben und Gestalt zwischen 1933 und 1945 mehrfach. 

Dem Ziel der willkürlichen Verhaftung ohne gerichtliche Kontrolle und der Ausschaltung aller Regimegegner, durch “Schutzhaft” und “vorbeugende Haft”, folgte ab 1935 das Ziel, alle Personengruppen auszuschalten, die aus ideologischen, sozialen, rassischen und nationalen Gründen zu “Volksschädlingen” deklariert wurden. Bis März 1944 bestanden insgesamt 22 Konzentrationslager mit 165 angeschlossenen Arbeitslagern.

In die Verbrechen des Nationalsozialistischen Regimes war das Robert Koch-Institut verwickelt, weit mehr als bisher angenommen, sagte Angela Misslbeck 2009 in der Ärztezeitung. Das habe eine Studie des Instituts für Medizingeschichte der Charité Universitätskliniken Berlin ergeben. Die Studienautorin Annette Hinz Wessels schrieb, dass die Geschichte der Untaten des Robert Koch-Instituts (RKI) während der NS-Zeit mit dem Verhalten der Mitarbeiter zur Entlassung jüdischer Kollegen 1933 begann. Besonders gravierend beurteilt die Autorin die Mitwirkung und zum Teil aktive Anregung von Menschenversuchen an Insassen der Konzentrationslager, bei denen ein tödlicher Ausgang von vornherein einkalkuliert war.

Den hauptsächlichen Einfluss auf die Politik der Bundesregierung haben seit Beginn der Coronakrise Anfang 2020 Christian Drosten (Charité) und Lothar Wieler (RKI). Beide nutzen ihren Einfluss nicht, um dem Lockdown und den Maßnahmen, die im Zusammenhang damit stehen, zu widersprechen.

Es gibt in Deutschland keine Vernichtungslager, auch keine Arbeitslager. Spezielle Gefängnisse für “Therapieverweigerer” oder auch “Quarantäne-Verweigerer” erscheinen jedoch als ein Schritt zur Bildung von Konzentrationslagern, die zukünftig auch mit Impfverweigerern gefüllt werden könnten. Der Freiheitsentzug durch eine Quarantäne ist politisch begründet. Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) räumte dem Gesetzgeber “erste Maßnahmen” ein, um das Funktionieren des Gesundheitswesens sicherzustellen und negative finanzielle Folgewirkungen abzumildern. Diese Bedingung ist nicht mehr gegeben.

Trotzdem sieht das Innenministerium eine zwangsweise Unterbringung von Verweigerern in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft nach Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes vor. Die zwangsweise Unterbringung erfolgt nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Paragraph 415). Antragsteller bei Gericht ist dabei das zuständige Gesundheitsamt.

Zwar hat Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) bereits im Frühjahr 2020 laut Welt klargestellt, dass eine solche Zwangsmaßnahme nur ein letztes Mittel sei und einen richterlichen Beschluss erfordere. Das Innenministerium habe mitgeteilt: “In der Praxis wird seitens des zuständigen Gesundheitsamtes zunächst die Quarantäne festgestellt. Daran schließt sich die eindringliche Ermahnung und bei weiterem Widersetzen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens an.” Erst dann folge ein Gerichtsverfahren.

Wenn es jedoch um die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus geht, des angeblich gefährlichsten und tödlichsten Virus aller Zeiten, werden die Behörden nicht lange fackeln. Es ist daher nicht wahrscheinlich, dass der langwierige, rechtskonforme Ablauf eingehalten wird, um die Bevölkerung vor den “Volksschädlingen” zu schützen.

Mechthild Fromme

[1] Robert Koch: Vorläufige Mitteilungen über die Ergebnisse einer Forschungsreise nach Ostafrika. In: Deutsche Medicinische Wochenschrift. Heft 47, 1905, S. 1485–1489. (zitiert in: Wikipedia)

Portugal: Vorrecht der Menschenrechte
Der Oberste Rat der Justiz (CSM) in Lissabon, Portugal, verteidigte am 2. Dezember das Urteil des Berufungsgerichts, das zuvor die Unrechtmäßigkeit der Anordnung einer Quarantäne durch die Gesundheitsbehörde der Azoren bestätigt hatte. Das Urteil hat weltweit Reaktionen ausgelöst, weil es außerdem den RT-PCR-Test („Real-time Reverse-Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion“) als ungeeignet für die Diagnose einer Erkrankung erklärte. Dieses Urteil könnte möglicherweise einen nicht unerheblichen Einfluss auf zukünftige Gerichtsbeschlüsse über die Verwendbarkeit von PCR-Tests haben.

Titelbild: Hans, pixabay

https://ruhrkultour.de/zwangseinweisungen-fuer-quarantaeneverweigerer-geplant/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert