Atemschutzmasken sollen der Gesundheit dienen. Um den Menschen keinen Schaden zuzufügen, ist das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken nur für geschultes und qualifiziertes Personal vorgesehen. Das RKI verweist hierzu auf die „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Vorschriften modifiziert werden, um eine Maskenpflicht zu legitimieren, ist sehr hoch. Anpassungsänderungen erkennen Sie unter Umständen daran, dass Internetseiten ohne Begründung durch die zuständige gelöscht oder Inhalte geändert werden.