Mit dem Urteil vom 11. Januar 2021 wies das Amtsgericht Weimar einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Bestimmungen als verfassungswidrig zurück.
Justiz
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Mit dem Urteil vom 11. Januar 2021 wies das Amtsgericht Weimar einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Bestimmungen als verfassungswidrig zurück.