Corona-Ausschuss

Weil die Zeit drängt und auf die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der erfahrungsgemäss einen längeren Vorlauf hat, nicht gewartet werden kann, haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Stiftung Corona-Ausschuss ins Leben gerufen.

Der Corona-Ausschuss wird über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen wöchentlich Experten und Zeugen zu einer Vielzahl von Fragen zum Virus, zum Krisenmanagement und den Folgen hören. Dabei sollen insbesondere auch die bis dato noch wenig evaluierten Kollateralschäden des Lockdowns näher beleuchtet werden.

Sämtliche Sitzungen des Corona-Ausschusses

https://www.youtube.com/playlist?list=PLecCZlX76rhUBJtf-75Be8WXjx0-WUpX9

Stiftung Corona-Ausschuss

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben die Stiftung Corona-Ausschuss ins Leben gerufen. Sie untersucht, warum Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt und welche Folgen diese für die Menschen haben. Die Stiftung fördert zudem wissenschaftliche Studien auf diesem Gebiet.

Das Coronavirus-Geschehen ist nach Ansicht der Stiftung in Deutschland fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Durch eine Vielzahl von Studien sei inzwischen belegt, dass Letalität und Mortalität grippeähnliches Ausmass haben. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei nicht auch nur annähernd eingetreten. Weiter heißt es:

„Die Corona-Massnahmen der Regierung, insbesondere der in großer Panik verhängte Lockdown, haben jedoch, wie immer deutlicher wird, massive soziale, psychische, gesundheitliche, kulturelle und wirtschaftliche Kollateralschäden hervorgerufen: Millionen zusätzliche Arbeitslose und Kurzarbeitende, Unternehmen in der Pleite, Übersterblichkeit bei den isolierten alten Menschen, gesundheitliche Minderversorgung der Bevölkerung durch eine große Anzahl verschobener OPs und aus Angst unterbliebener Arztbesuche, vermehrt Suizide, großer Zuwachs an Kindesmisshandlungen, Traumatisierung und “neues” angstbesetztes Sozialverhalten der Menschen. Viele Grundrechte waren und sind auf der Basis eiligst forcierter Rechtsänderungen weiterhin eingeschränkt und das neue geltende Recht ermächtigt die Regierungen von Bund und Ländern auch nach Beendigung dieser Pandemie Bürgerrechte bei Bedarf einzuschränken, die demokratischen Prozesse wurden verkürzt und ausgesetzt (z.B. verschobene Wahlen). Unsere freiheitlich-demokratischen Strukturen wurden verändert. Die Demokratie hat damit grossen Schaden genommen. Viele Menschen empfanden und empfinden die Maßnahmen als entwürdigend und entmündigend.“

Nach Abebben der Virus-Panik steht nun die sachliche und schonungslose Analyse des Gesamtgeschehens einschließlich des staatlichen Krisenmanagements von Bund und Ländern an, u.a. um für künftige Pandemien bestmöglich vorbereitet zu sein im Sinne einer strukturierten Pandemic Preparedness. Dazu gehört auch eine Bilanz oder Zwischenbilanz der eingetretenen Schäden, die jeweils dem Virus oder den verordneten Maßnahmen zugeordnet werden müssen.

Die Sitzungen werden von prozesserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geleitet. Sie werden live gestreamt und bleiben als Aufzeichnung verfügbar. Die Bürgerinnen und Bürger können sich durch Beiträge im Chat und per Mail an der Diskussion beteiligen. Die Ergebnisse der Ausschussarbeit werden in einem Abschlussbericht vorgestellt.

Alle beteiligten Personen sind den Grundsätzen wissenschaftlicher Evidenz verpflichtet und ohne persönliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessenkonflikte gewillt, eine sachliche Diskussion zu den verschiedenen Themenkreisen zu führen.

Erfahren Sie mehr über den Ausschuss auf https://corona-ausschuss.de und auf Telegram https://t.me/s/Corona_Ausschuss