Der Uranabbau an sich stellt keine besondere Gefahr für die Menschen dar.
Bündnis 90/Die Grünen behaupten, beim Uranabbau in ärmeren Ländern, wie zum Beispiel Niger, werden die Menschenrechte mit Füßen getreten. Der radioaktive Schutt werde unter freiem Himmel gelagert und durch den Wind weit in der Umgebung verbreitet. Die Strahlung belasteten so Gewässer, Böden, Tiere und Pflanzen und gefährdeten damit die Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Vom Reichtum der Bodenschätze komme bei der Bevölkerung nichts an. [3]
Niger ist ein instabiles Entwicklungsland mit einem Uranförderungsanteil von 8% und nicht repräsentativ für die gesamte globale Uranförderung. “Dass in solchen Ländern wie Niger Machtinteressen gegen die Bevölkerung leichter durchgesetzt werden können ist kein spezielles Merkmal der Uranförderung.
Die gemessene radioaktive Kontamination wäre, obwohl sie in Niger die extrem konservativen WHO-Grenzwerte überschreitet, nicht gefährlich, selbst wenn man ausschließlich dieses Wasser trinken würde – dies belegen ganz klar DNA-Studien im Niedrigdosisbereich. Von einer Vergiftung kann hier allenfalls durch Schwermetalle gesprochen werden, einem Problem, das bei jedem Bergbau anfällt und durch Aufbereitung behoben werden kann.” [2]
Quellen:
[1] Lehmann, Bernd: Berichte zur Rohstoffgeologie. Lagerstättenforschung, Technische Universität Clausthal, 2008
[2] Verein Kritikalität, Hundert gute Antworten
[3] Bündnis 90/Die Grünen, 20 Fakten über Atomkraft