OVG Hamburg: Schüler müssen auch ohne Maske unterrichtet werden

Erfolg für einen Hamburger Schüler, der ohne Maske in den Unterricht kommen will: Das Oberverwaltungsgericht hat den von der Stadtteilschule verhängten Unterrichtsausschluss als unrechtmäßig aufgehoben.

Hamburgs oberste Verwaltungsrichter bestätigen zwar die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht an Schulen, gleichzeitig stellen sie aber fest, dass es im Fall eines Masken-Verweigeres keine Rechtsgrundlage für einen „auf unbestimmte Zeit andauernden Unterrichtsausschluss“ gibt.

https://www.mopo.de/hamburg/erfolg-fuer-verweigerer-gericht–schueler-muessen-auch-ohne-maske-unterrichtet-werden-37934550

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