Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gewinnung von Braunkohle

Mit Urteil vom 17. Dezember 2013 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass Umsiedlungen und Enteignungen zur Gewinnung von Braunkohle nicht gegen das Grundrecht auf Heimat verstoßen. Die Energieversorgung und damit auch der Abbau von (Braun)Kohle seien wichtig für das Gemeinwohl.

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-076.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/braunkohle-tagebau-garzweiler-verfassungsgericht-erlaubt-abbau-a-939589.html

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=17.12.2013&Aktenzeichen=1%20BvR%203139%2F08

Ruhrkultour
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.