Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs: Betretungsverbot von Gaststätten ist gesetzeswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH = höchstes Gericht) hat geurteilt, dass das Betretungsverbot von Gaststätten gesetzeswidrig ist.

Das Urteil kann man hier nachlesen:

https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_V_405_2020_vom_1._Oktober_2020.pdf

Die österreichische Bundesverfassung ist das oberste Gesetz (Primärrecht), an welches sich alle zu halten haben, auch die Bundesregierung. Die Kurz-Regierung ignoriert das Urteil. Das Urteil des VfGH ist richtungsweisend und sollte Unternehmer dazu ermutigen, ihre Rechte einzuklagen!

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