DUH in Düsseldorf

Abmahnverein DUH zunächst gescheitert

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf in erster Instanz gescheitert.

Der kleine Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) wirbelt Feinstaub auf. David gegen Goliath? Helden im Kampf für bessere Luft gegen riesige Automobilkonzerne? Oder vielleicht doch nur eine Kriegsvariante von selbsternannten Weltrettern gegen die eigene Bevölkerung? Immerhin hätte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az.: 6 K 12341/17) zugunsten des Abmahnvereins dazu geführt, dass für 600 Besitzer ihre Fahrzeuge plötzlich wertlos gewesen wären. Und das wäre erst der Anfang gewesen.

So hat der DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch vor Beginn der Verhandlung erklärt, das Verfahren habe grundsätzlichen Charakter: “Wenn wir uns mit unserer Klage durchsetzen, hat das Wirkung auch auf andere Fahrzeugmodelle von BMW bis Mercedes und andere.”

 

Die Lust an der Zerstörung der Industrienation

Dass die DUH nicht locker lassen wird, liegt nahe. Der kleine Abmahnverein hat große Unterstützer. Er finanziert sich über Großspenden der ClimateWorks Foundation aus den USA und Projekte mit Toyota. Ein Widerspruch, der offenbar kaum jemanden stört. Die DUH ist ein winziger Verein von rund 300 Mitgliedern, aber über Publikatikationsorgane wie “Klimaschutz-Netz” extrem gut mit dem Umweltbundesamt (UBA), der Partei Die Linke, SPD, Greenpeace, BUND, Germanwatch, PIK, Deutsches Klima-Konsortium (DKK), Brot für die Welt (BfdW), VDI und diverse Institute, darunter auch das Projekt „Urban Food Plus“, das von Prof. Dr. Bernd Marschner von der Ruhr-Universität Bochum (RUB) koordiniert wird, vernetzt.

Die DUH macht die Stickoxidbelastung für den Tod von jährlich rund 13.000 Personen verantwortlich. Sie  drängt auf Fahrverbote für Diesel in Städten mit einer Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert. Über eine ältere Klage des Verbands wird im Februar das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

 

Ein absurder Krieg gegen die eigene Bevölkerung

Wie absurd die Begründung der DUH ist, hat Fred F. Mueller in seiner Serie über die “Diesel-Verteufelung” deutlich gemacht. Ginge es der DUH wirklich um die Volksgesundheit, so müsste sie in flammendem Protest gegen diese um 50 % höheren zulässigen Konzentrationen in Innenräumen auf die Straße gehen, statt sich ausschließlich auf den Dieselfahrer zu stürzen. “Von den insgesamt 519 offiziellen Messtellen des Umweltbundesamtes gab es 2016 in ganz Deutschland nur ganze sieben, an denen überhaupt ein Jahresmittelwert von mehr als 60 µg/m3 gemessen wurde, also dem Wert, den man in unseren Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern als normal und zulässig einstuft. Dabei hält sich auf diesen wenigen hoch beaufschlagten Straßenabschnitten schon aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens niemand länger auf als unbedingt notwendig”, sagt Fred F. Mueller.

 

Die Düsseldorfer Klage

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert in ihren Klagen die Kfz-Zulassungsstellen der Städte auf, den Betrieb der Autos mit Schummel-Software auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Aus ihrer Sicht ist durch den Einbau der illegalen Software die Betriebserlaubnis für Autos mit dem VW-Motor des Typs EA 189 EU5 erloschen. Aus dieem Grund fordert sie, dass die Kfz-Zulassungsbehörden die Betriebserlaubnis für die Wagen entziehen und sie stilllegen müssten. Die Zulassung der VW-Diesel-Modelle sei trotz Abschaltautomatik rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Software-Update sei nicht zu beanstanden. „Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstung nicht erfolgt.“

Die Stadt Düsseldorf wehrte sich gegen die Klage mit der Begründung, dass die Zuständigkeit beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liege und erklärte, dass die Zulassung für einen bestimmter Kfz-Typ nur auf die Weisung des KBA entzogen werden könne. Ob ein einzelnes Auto zugelassen wird, entscheidet einzig die Zulassungsstelle (…), nicht aber das Gericht”, begründete der Vorsitzende Richter Martin Stuttmann das Urteil. Zudem sei den Fahrzeugen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Typgenehmigung nicht entzogen worden, die Grundlage der Betriebserlaubnis ist.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, 24. Januar 2018

Wie geht es weiter?

Der Prozess in Düsseldorf war der erste in einer Reihe von Klagen der Umwelthilfe gegen insgesamt zehn Städte. Die Prozesse können sich über mehrere Instanzen hinziehen. Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

Das Düsseldorfer Gericht stellte in dem Musterprozess fest, die DUH rüge lediglich Verstöße gegen objektiv-rechtliche Vorschriften des Umweltrechts, aber keine Verletzung in eigenen Rechten und habe daher “keine Klagebefugnis”. Dass der Verband nicht klageberechtigt sei, hatte auch das schleswig-holsteinische  Verwaltungsgericht in Schleswig im Dezember 2017 im Zusammenhang mit Klagen der DUH gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entschieden.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat der DUH am Mittwoch den Weg zum Oberverwaltungsgericht in Münster frei gehalten und ihr auch eine Sprungrevision ermöglicht, die dann direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig führen könnte.

 

Titelfoto: katja

 

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