Vorwärts zur totalitären “Normalität”. West-Australien weist die Richtung

Im Bundesstaat Westaustralien ist ein Gesetzentwurf auf dem Weg, der, sollte er vom Parlament angenommen werden, den Wandel eines ehemals demokratischen Landes in eine totalitäre “Normalität” vollzieht. Andere Länder könnten diesem Beispiel folgen. Der Entwurf räumt sogenannten “Covid-19-Beauftragten” Rechte ein, die das Recht auf körperliche Selbstbestimmung der Bürger außer Kraft setzen und die Einweisung in ein Internierungslager ermöglichen.

Über das Gesetz berichtet Report24 und gehört damit zu den wenigen Medien, die von diesem Vorstoß zur Errichtung eines totalitären Systems in Australien Notiz nehmen. Report24 geht allerdings von einer bereits durchgeführten Verabschiedung aus.

Bernd “Bernie” Bebenroth, der seit 20 Jahren in Australien lebt, weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um kein Gesetz, sondern um einen Entwurf handelt. Bebenroth zweifelt nicht daran, dass der Entwurf auch die letzte Hürde nehmen und beschlossen werden wird.
Das Gesetz befindet sich aktuell in der Dritten Lesung der gesetzgebenden Versammlung.

Westaustralien ändert sein Notfallmanagement

Der gesetzgebenden Versammlung von Westaustralien liegt ein Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Emergency Management Act 2005 und des Public Health Act 2016 und zur Vornahme von Folgeänderungen an anderen Gesetzen vor. Das Parlament von Westaustralien soll für einen Zeitraum von 2 Jahren unter anderem beschließen, dass in diesem Zeitraum ein staatlicher Notfallkoordinator eine COVID-19 Erklärung in Bezug auf das gesamte oder ein oder mehrere Gebiete des Staates abgeben kann. Autorisierte “COVID-19-Beauftragte” werden dann in der Folge mit besonderen Befugnissen ausgestattet.

Der Staatliche Notfallkoordinator ermächtigt COVID-19-Beauftragte

Der Staatliche Notfallkoordinator darf eine COVID-19-Erklärung abgeben, wenn er überzeugt ist, dass COVID-19 auftritt oder von einer solchen Art oder einem solchen Ausmaß unmittelbar bevorsteht, so dass es eine koordinierte Reaktion erfordert.

Er kann laut Absatz 77I. Personen ermächtigen, als COVID-19-Beauftragte (“COVID-19 officers”) zu handeln. Eine Genehmigung kann auch mündlich erteilt werden, muss aber nachträglich schriftlich erfolgen, “sobald dies möglich ist”. Das Versäumnis, eine Genehmigung schriftlich zu erteilen, führt nicht zur Ungültigkeit der Genehmigung oder alles, was aufgrund der Genehmigung geschieht.

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COVID-19-Beauftragte dürfen (fast) alles

Das Amt eines autorisierten COVID-19-Beauftragten ist im Sinne des Criminal Investigation (Identifying People) Act 2002 befugt, in Bezug auf eine Straftat oder eine vermutete Straftat nach diesem Gesetz vorzugehen.

  • Er darf alle persönlichen Daten der Person einfordern,
  • einen Nachweis für die Richtigkeit der Angaben verlangen,
  • die Fortbewegung von Personen und Fahrzeugen verbieten und die
  • Evakuierung und den Abtransport von Personen aus dem Meldegebiet oder einem Teil des Meldegebiets Deklarationsgebietes veranlassen.

Der COVID-19-Beauftragte hat die Kontrolle über oder die Nutzung von jeden Ort, jedes Fahrzeug oder jeden anderen Gegenstand (“an authorised COVID-19 officer may take control of or make use of any place, vehicle or other thing.”) Er darf

  • jeden Ort oder jedes Fahrzeug betreten oder, falls erforderlich, aufbrechen, betreten,
  • den Eigentümer oder Besitzer oder die offensichtlich verantwortliche Person eines Ortes, eines Fahrzeugs oder einer anderen Sache anweisen, ihm bei der Ausübung seiner Befugnisse zu unterstützen.
  • Er kann seine Befugnisse ohne Durchsuchungsbefehl oder die Zustimmung des Eigentümers oder Besitzers oder der Person, die offensichtlich für den Ort, das Fahrzeug oder die andere Sache zuständig ist, ausüben.

Solange eine COVID-19-Erklärung in Kraft ist, kann ein bevollmächtigter COVID-19-Beauftragter

  • jede Person, die dem SARS-CoV-2-Virus ausgesetzt war, oder jede Gruppe von Personen, die dem Virus ausgesetzt gewesen sein könnte, anweisen, sich in einem von dem Beauftragten festgelegten Gebiet für einen von dem Beauftragten festgelegten Zeitraum aufzuhalten, unter Quarantäne gestellt zu werden und sich “den Verfahren zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen zu unterziehen.”
    (“While a COVID-19 declaration is in force, for the purpose of limiting the spread of the SARS-CoV-2 virus, an authorised COVID-19 officer may direct any person WHO has been exposed, or any class of person WHO may have been exposed, to the SARS-CoV-2 virus to do all or any of the following — (a) to remain in an area specified by the officer for such period as is specified by the officer; (b) to remain quarantined from other persons for such period, and in such reasonable manner, as is specified by the officer; (c) to submit to infection prevention and control procedures within such reasonable period, and in such reasonable manner, as is specified by the officer.”)

Mit anderen Worten: Der Unterschied zwischen Quarantäne- und Konzentrationslagern verschwimmt. Die Quarantänelager, zum Beispiel das in Wellcamp, Queensland, wird der Bestimmung zugeführt, die Premierministerin von Queensland, Annastacia Palaszczuk, bereits erwähnt hat.

Sie sagte am 19. Oktober 2021 in einem Interview: „Ich glaube, dass wir auch in Zukunft Quarantäneeinrichtungen brauchen werden.“ Möglicherweise, so erklärte Palaszczuk, würden Gegenden Australiens zu Corona-Gebieten erklärt und Menschen von dort zurück nach Queensland gebracht werden müssen. Diese könne man in der Einrichtung unterbringen. Ferner sagte sie:

„Wir brauchen die Einrichtungen vielleicht auch für Ungeimpfte.“

Correctiv bestreitet die Äußerung Palaszczuks, dass in dem Lager auch Ungeimpfte untergebracht werden könnten. Es ist bekannt, dass jeder, der nicht die letzte “Auffrischung” im Rahmen einer unendlichen Serie von Injektionen erhalten hat, als ungeimpft gilt und somit ein potenzieller “Gast” des Internierungslagers ist.

Zahlreiche Länder, darunter auch Australien und Deutschland, übernehmen im Wesentlichen die Anweisungen der US-Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Dies gilt auch für das “Impfabo”, wovor Kritiker der Gentherapie mittels mRNA-Impfstoffen von Beginn an gewarnt haben.

Die Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums teilte nun mit, dass die Schutzwirkung einer COVID-19-Impfung auch nach einer Boosterung relativ rasch nachlässt. Dies bestätigt eine neue Analyse des VISION-Netzwerks der US-Centers for Disease Control and Prevention (CDC) im britischen Ärzteblatt (BMJ 2022; DOI: 10.1136/bmj-2022-072141).

Die Studie unterstreicht damit die Notwendigkeit für weitere Impfungen, wie das Ärzteblatt berichtet.

Keine Rückkehr zur “Normalität” ohne Impfzwang

„Der Status quo ante – also zurück – ist vielen Wirrköpfen die sich im Netz unter Widerstand 2020 und anderen Namen Tummeln gerade ein Herzensanliegen. All diesen Spinnern und Corona-Kritikern sei gesagt: Es wird keine Rückkehr zur Normalität mehr geben“, sagte ARD-Tagesthemen-Kommentator Rainald Becker 08.Mai 2020. Er wollte eine Lanze für die Kanzlerin brechen und nahm vorweg, was die Kanzlerin ein Jahr später, am 22. Juli 2021, laut Süddeutsche Zeitung sagte:

“Je mehr geimpft sind, desto freier werden wir sein, auch als Gemeinschaft”, sagte die Kanzlerin auf ihrer jährlichen Sommer-Pressekonferenz in Berlin. Eine Impfung biete nicht nur individuellen Schutz, sie sei auch wichtig, um andere zu schützen. Eine höhere Impfquote sei der Weg zu einer Rückkehr zur Normalität, und, so Merkel: “Alle wollen Normalität zurück.”

Man mag Karl Lauterbach (SPD) wegen seiner wirren, widersprüchlichen Äußerungen für einen Narren halten, aber der Gesundheitsminister bohrt die Löcher vor, in die Pharmaindustrie und deren Lobbyisten den Nagel einschlagen. Lauterbach sagte am 13. Dezember 2021 in der Sendung „Anne Will“, weil der Impfstoff nicht zu 100 Prozent wirkt, reiche seines Erachtens auch eine Impfquote von 90 Prozent unter den Erwachsenen nicht aus.

Mitte Dezember 2021 wandte er sich in den Abendnachrichten an ein Millionenpublikum. „Wir haben zu wenig Impfstoff“, sagte der Minister. „Das hat viele überrascht.“ Die Bundesregierung bestellte daraufhin mehr als 100 Millionen Impfdosen unterschiedlicher Hersteller nach.

Fest steht, behauptet die Tagesschau, dass Ungeimpfte, die sich mit dem Coronavirus infizieren, ein deutlich höheres Risiko haben, auf einer Intensivstation behandelt werden zu müssen oder zu sterben als Geimpfte. Der Staatsfunk beruft sich auf eine Studie aus Jena.

Fazit

Die Hoffnung, dass der ganze “Pandemie”-Unsinn vorbei ist, ist trügerisch. Zwar kehren weltweit immer mehr Länder zu einer vermeintlichen Normalität zurück und erkennen den hohen Schaden und geringen, nicht nachgewiesenen Nutzen der sogenannten Corona-Impfungen an, werden aber nicht zwangsläufig auf die Injektionen verzichten. Zu süß schmeckt die Macht und lockt das Geld.

Faina Faruz

Titelbild: ritch, piqs.de

Das Bild wurde von ritch am 17.03.2017 bei piqs.de hochgeladen. Titel: Die weiße Rose (Skulptur-Entwurf). Dazu schrieb ritch: “Anlässlich des vergangenen Weltfrauentages. Sophia Magdalena Scholl wurde am 22. Februar 1943 in München ermordet, weil sie ein aufrichtiger und guter Mensch war, der die Diktatur jener Zeit mit friedlichen Mitteln intellektuell bekämpfte. Sie war eine Heldin ohne Anführungsstriche. Ich denke, dass im Berliner Mahnmal der gesichtslosen Opfer Skulpturen jener Opfer fehlen, die niemals aus Feigheit und Selbstschutz behauptet hatten, von nichts gewusst zu haben.”


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