Weitere Nutzung der Kernkraftwerke „von Rechts wegen zulässig und rechtssicher regelbar“

Gegen den Weiterbetrieb der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke sprechen keine juristischen Gründe. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Ruhr-Universität Bochum. Warum sieht die Bundesregierung das anders?

Darin widersprechen die Professoren Johann-Christian Pielow und Tobias Leidinger den Einschätzungen des Bundeswirtschafts- und des Umweltministeriums.

Die gutachterliche Stellungnahme hat das Institut für Berg- und Energierecht im Auftrag des Wirtschaftsrates der CDU erstellt. Sie liegt WELT AM SONNTAG vor.

https://www.welt.de/wirtschaft/article239021329/Gutachten-Keine-juristischen-Einwaende-gegen-laengere-Atomlaufzeit.html

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