„Kommen die Erziehungsberechtigten den ihnen hier obliegenden Pflichten nicht nach oder verweigern sie diese, sind sie darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall das Jugendamt zwecks Inobhutnahme des Kindes bzw. der/des Jugendlichen verständigt werden muss“, heißt es in einem Brief an die Schulleiterinnen und Schulleiter des Main-Kinzig-Kreises, der der „Frankfurter Rundschau“ vorliegt. Unterzeichnet ist der Brief von der Leiterin eines Staatlichen Schulamtes in Hanau.