E-Mobilität – wider die Vernunft

Um durch menschlichen Einfluss den “Klimawandel” zu beeinflussen, werden von der Bundesregierung gigantische Programme gefördert. Keine andere Philosophie, Religion oder Ideologie hat jemals bestimmten gesellschaftlichen Gruppen einen vergleichbar umfassenden Einfluss auf die Wirtschaft und Politik eines Landes und gleichzeitig einen Anspruch auf weltweite Vorherrschaft verschafft wie der “Klimaschutz”.
Aufgeteilt in viele kleinere Projekte, integriert in Verwaltungsabläufen und unterstützt von den meisten Medien, Hochschulen, Instituten, Parteien und NGOs, führt die Energiewende ein Eigenleben. Die Bundesregierung hat für die neu entstandenen Industriezweige und die von der Industrie initiierten Großprojekte die Funktion eines Beschützers, Vorreiters und auch Initiators übernommen. Eines der realitätsfernen und zum Scheitern verurteilten Großprojekte ist die Elektromobilität. Unser Autor Fred F. Müller erklärt kurz und einleuchtend den Grund.

Gefahren der E-Mobilität

Luftverkehr: Lithium-Akkus wegen Feuergefahr verboten

Zurzeit tobt die Schlacht der deutschen Regierung gegen die Vernunft mal wieder besonders heftig. Mit aller Gewalt und mit der Brechstange will Madame Raute die untaugliche Elektromobilität gegen alle Gesetze des Marktes und die realen Bedürfnisse der Bevölkerung durchsetzen. Die Autokonzerne sollen gezwungen werden, Milliarden an Entwicklungskosten in Projekte zu investieren, die von vornherein sinnlos sind. Dabei ist das Urteil über die dabei favorisierte Lithium-Ionen-Akkutechnologie längst gefällt: Die Luftfahrtbranche verbietet ab April die Mitnahme aller Geräte mit solchen Batterien im aufgegebenen Fluggepäck.

Egal ob Smartphone, Laptop oder auch Kamera: Einer Mitteilung des Online-Nachrichtendienstes Bluewin.ch zufolge dürfen aufgegebene Gepäckstücke ab dem 1. April keine Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus mehr enthalten. Urheber der Direktive ist die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), eine UN-Behörde. Da ein Großteil aller modernen elektronischen Geräte von Lithium-Ionen-Batterien angetrieben wird, kommt dies einem de facto-Verbot von z.B. Smartphones, Laptops etc. im Fluggepäck gleich.

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Viele Fluggesellschaften untersagten schon bisher die Mitnahme von Lithium-Ionen-Batterien im aufgegebenen Gepäck. Nur im Handgepäck dürfen handelsübliche Batterien noch mitgeführt werden. Das Verbot ist zunächst bis 2018 wirksam. Lediglich in reinen Frachtmaschinen dürfen die Batterien unter Auflagen weiterhin transportiert werden. Laut der Nachrichtenagentur Reuters ist die Entscheidung für die ICAO-Mitgliedstaaten, zu denen fast alle Länder der Welt gehören, verbindlich.

Grund für die Entscheidung ist die von den Akkus ausgehende Feuergefahr. Da Lithium-Ionen-Batterien viel Energie auf engsten Raum speichern, kann es „bei einem Kurzschluss im Extremfall zu einem thermischen Durchgehen mit anschließendem Feuer kommen“. Im Frachtraum eines Fliegers könnte so schnell ein unkontrollierbarer Brand entstehen. Besondere Sorge machen in diesem Zusammenhang auch die so genannten „Hoverboards“, von denen zahlreiche in Brand geraten sind, weshalb ihre Mitnahme von vielen Airlines untersagt wurde. In Flammen geratene Batterien werden bereits für mindestens einen Absturz verantwortlich gemacht: UPS-Airlines-Flug 6 war ein Frachtflug mit einer Boeing 747-400, der am 3. September 2010 auf dem Weg vom Dubai International Airport nach Köln-Bonn in der Nähe des Flughafens Dubai abstürzte, wobei die zwei Besatzungsmitglieder ums Leben kamen. Als primäre Absturzursache wurde schließlich ein massives Feuer in dem Bereich des Laderaums festgestellt, in dem sich die Lithium-Batterien befanden.

By: Kid Clutch
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Aber auch manche Autos wie die von Tesla haben eine unrühmliche Feuerchronik aufzuweisen. So wurde am 4. Januar 2016 gemeldet, dass sich ein Tesla Modell S an einer norwegischen Supercharger-Station mit einer spektakulären Flammenshow in eine Rauchsäule verwandelte. Die Ursache konnte nicht ermittelt werden. Die Feuerwehr konnte nämlich den Brand wegen der von den Batterien ausgehenden Gefahr nicht löschen, sondern musste sich darauf beschränken, eine Ausbreitung der Flammen zu verhindern. Weiteres Beispiel für die Feuergefährlichkeit von Lithium-Akkumulatoren ist der kürzliche Brand in der Altstadt von Steckborn am Bodensee. Dort brannten wegen eines durchgegangenen Akkus gleich sechs Häuser aus, 30 Menschen wurden obdachlos.

Fred F. Mueller

Quellen:

Bisherige Beiträge von Ruhrkultour zum Thema ► Batterien

 

Titelfoto: Kid Clutch


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