Nürnberger Kodex

Der Nürnberger Kodex ist ein ethisches Manifest, das weltweit anerkannt ist. Es geht auf den Nürnberger Ärzteprozess zurück, der vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof stattfand. Angeklagt waren 20 Ärzte und drei Nicht-Ärzte, denen die Organisation und Ausführung von Medizinverbrechen zur Last gelegt wurde. Das Genfer Ärztegelöbnis von 1948, der Internationale Kodex medizinischer Ethik von 1949 und schließlich die Deklaration von Helsinki aus dem Jahr 1964 stimmen in der Intention mit dem Nürnberger Kodex weitgehend überein.

Als Medizinverbrechen galten in diesem Prozess

  • unfreiwillige Menschenversuche,
  • die Tötung von Häftlingen für das Anlegen einer Skelettsammlung und
  • Euthanasie-Verbrechen.

Im Nürnberger Kodex wurde der Rahmen für künftige medizinische und psychologische Menschenversuche festgelegt.

Dessen beherrschende Grundsätze sind:

Maßgeblich für die medizinische Forschung ist der Nutzen für den Patienten. Jeder Patient/Proband muss vom beteiligten Arzt umfassend aufgeklärt werden. Es darf keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben.“

Bahner

Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) behauptet am 29.11.2021, im Zusammenhang mit der Frage nach einer Impfpflicht, dass alle Bedingungen des Nürnberger Kodex erfüllt wurden.

“Der Nürnberger Kodex bezieht sich primär auf medizinische Versuche am Menschen. Diese wurden auch im Zusammenhang mit den Corona-Impfstoffen durchgeführt – und zwar unter Einhaltung der oben genannten Grundsätze. Alle Vakzine haben zuerst toxikologische Studien absolviert. Das heißt, sie wurden an Tieren wie Mäusen und Ratten getestet, um ihre Verträglichkeit zu prüfen. Damit haben die Hersteller den dritten Grundsatz des Nürnberger Kodex eingehalten.”

“Auch bei der breiten Anwendung der Corona-Impfstoffe wurden die 1947 gefassten Grundsätze beachtet. Denn bevor die Arzneimittelbehörde EMA die Wirkstoffe in Europa zugelassen hat, wurden sie an mehreren Tausend Freiwilligen getestet – unter Einhaltung des Kodex –, um sicherzustellen, dass der Nutzen der Vakzine größer ist als die damit verbundenen Risiken. Nachdem die EMA die Ergebnisse der klinischen Tests ausgewertet hatte, kam sie zu eben diesem Schluss. Insgesamt erfüllen die Corona-Impfungen also die Grundsätze des Nürnberger Kodex.”

(Das RedaktionsNetzwerk Deutschland ist die Redaktion für überregionale Inhalte der Verlagsgesellschaft Madsack in Hannover. Deren größte Kommanditistin ist die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, das Medienbeteiligungsunternehmen der SPD. Das RND wurde 2013 gegründet. Wikipedia)

Der Nürnberger Kodex ist ein ethisches Manifest, das weltweit anerkannt ist. Es geht auf den Nürnberger Ärzteprozess zurück, der vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof stattfand. Angeklagt waren 20 Ärzte und drei Nicht-Ärzte, denen die Organisation und Ausführung von Medizinverbrechen zur Last gelegt wurde. Das Genfer Ärztegelöbnis von 1948, der Internationale Kodex medizinischer Ethik von 1949 und schließlich die Deklaration von Helsinki aus dem Jahr 1964 stimmen in der Intention mit dem Nürnberger Kodex weitgehend überein.

Als Medizinverbrechen galten in diesem Prozess

  • unfreiwillige Menschenversuche,
  • die Tötung von Häftlingen für das Anlegen einer Skelettsammlung und
  • Euthanasie-Verbrechen.

Im Nürnberger Kodex wurde der Rahmen für künftige medizinische und psychologische Menschenversuche festgelegt.

Dessen beherrschende Grundsätze sind:

Maßgeblich für die medizinische Forschung ist der Nutzen für den Patienten. Jeder Patient/Proband muss vom beteiligten Arzt umfassend aufgeklärt werden. Es darf keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben.“

Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) behauptet am 29.11.2021, im Zusammenhang mit der Frage nach einer Impfpflicht, dass alle Bedingungen des Nürnberger Kodex erfüllt wurden.

“Der Nürnberger Kodex bezieht sich primär auf medizinische Versuche am Menschen. Diese wurden auch im Zusammenhang mit den Corona-Impfstoffen durchgeführt – und zwar unter Einhaltung der oben genannten Grundsätze. Alle Vakzine haben zuerst toxikologische Studien absolviert. Das heißt, sie wurden an Tieren wie Mäusen und Ratten getestet, um ihre Verträglichkeit zu prüfen. Damit haben die Hersteller den dritten Grundsatz des Nürnberger Kodex eingehalten.”

“Auch bei der breiten Anwendung der Corona-Impfstoffe wurden die 1947 gefassten Grundsätze beachtet. Denn bevor die Arzneimittelbehörde EMA die Wirkstoffe in Europa zugelassen hat, wurden sie an mehreren Tausend Freiwilligen getestet – unter Einhaltung des Kodex –, um sicherzustellen, dass der Nutzen der Vakzine größer ist als die damit verbundenen Risiken. Nachdem die EMA die Ergebnisse der klinischen Tests ausgewertet hatte, kam sie zu eben diesem Schluss. Insgesamt erfüllen die Corona-Impfungen also die Grundsätze des Nürnberger Kodex.”

(Das RedaktionsNetzwerk Deutschland ist die Redaktion für überregionale Inhalte der Verlagsgesellschaft Madsack in Hannover. Deren größte Kommanditistin ist die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft, das Medienbeteiligungsunternehmen der SPD. Das RND wurde 2013 gegründet. Wikipedia)

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