Gesetz zur Stärkung der Impfprävention, 10. Dezember 2021

Am 10. Dezember 2021 beschloss der Bundestag eine “Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes”. Das “Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie” soll zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und auch zum Schutz von vulnerablen Personengruppen vor einer Erkrankung an Covid-19 dienen.

Den Ländern soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Anzahl von Personen bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten auch im Hinblick auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt erscheint.

Eingebracht worden war das Gesetz von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.

Die Anordnung, die sich vorerst auf die sogenannten “vulnerablen Gruppen” bezieht, sieht vor, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen.

Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig, heißt es. Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zum 15. März 2022 vorliegen. Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden.

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Gesetz zur Stärkung der Impfprävention

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 7. Sitzung am 10. Dezember 2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Hauptausschusses – Drucksache 20/250 – den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – Drucksache 20/188 – in beigefügter Fassung angenommen.
(pdf-File, heruntergeladen am 11. Dezember 2021)

Beschluss-IFSG

Als aktuelle Herausforderung benannte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die „Delta-Welle“ zu brechen und eine „Omikron-Welle“ zu verhindern. Mit der Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes hätten die Länder alle nötigen Instrumente gegen die Ausweitung der Pandemie in der Hand.

Nach Überzeugung der AfD-Fraktion ist die ganze Corona-Krisenstrategie fragwürdig und nicht erfolgversprechend. Tino Chrupalla (AfD) sagte, durch die Auflagen seien Menschen isoliert und Gemeinschaften zerstört worden.

Die AfD stimmte als einzige Partei gegen das Gesetz zur Impfprävention

Von den 736 Mitgliedern des Bundestages stimmten namentlich mit

Ja – 569
Nein – 79
Enthaltungen – 38
Nicht abgegeben – 50

AfD: 71 Nein-Stimmen. Als einzige Partei stimmte die AfD geschlossen gegen den Entwurf.

SPD: 0 Nein-Stimmen

B90/Grüne: 0 Nein-Stimmen

CDU/CSU: 5 Nein-Stimmen: Jens Koeppen, Andreas Mattfeldt, Jana Schimke, Manfred Grund, Hans-Peter Friedrich

FDP: 1 Nein-Stimme: Ulrich Lechte. Wolfgang Kubicki hat mit Ja abgestimmt, Marco Buschmann hat seine Stimme nicht abgegeben

Die Linke: 1 Nein-Stimme: Sahra Wagenknecht. Von den 39 Mitgliedern haben sich 32 enthalten.

Fraktionslose: Von den beiden fraktionslosen Abgeordneten hat der Rechtsanwalt Mathias Helferich mit Nein gestimmt.

Die fatale Grundidee des IfSG

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) lässt sich auf eine kurze Formel bringen: “Alles, was das menschliche Leben ausmacht, einfach alles.“

Titelbild: Basti93, pixabay


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