Pfizer räumt mögliche Todesfolge bei Myokarditis und Perikarditis nach Corona-Injektion ein

In der Produktinformation für Comirnaty findet sich seit dem 29. August 2023 folgende Passage:

“Nach der Impfung mit Comirnaty besteht ein erhöhtes Risiko für Myokarditis und Perikarditis. Diese Erkrankungen können sich innerhalb weniger Tage nach der Impfung entwickeln und traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen auf. Sie wurden häufiger nach der zweiten Impfung und häufiger bei jüngeren Männern beobachtet (siehe Abschnitt 4.8). Die verfügbaren Daten zeigen, dass sich die meisten Fälle erholen. In einigen Fällen war eine intensivmedizinische Versorgung erforderlich, und es wurden Fälle mit Todesfolge beobachtet.”

Diese Änderung der Produktinformation (https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2023/20230829160230/anx_160230_de.pdf) wurde laut Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig durch die Kommissionsentscheidung (2023) 5954 (https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2023/20230829160230/dec_160230_de.pdf) vom 29. August 2023 vorgenommen. Die Erwägungsgründe lauten u.a.

“(2) Der Zulassungsinhaber hat einen regelmäßigen aktualisierten Unbedenklichkeitsbericht für das Arzneimittel vorgelegt. Dieser Bericht wurde vom Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz daraufhin bewertet, ob die betreffende Zulassung aufrechterhalten, geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden sollte.
(3) Die wissenschaftliche Bewertung durch den Ausschuss für Humanarzneimittel, dessen Schlussfolgerungen in Anhang IV dieses Beschlusses dargelegt sind, hat ergeben, dass ein Beschluss zur Änderung der Zulassung für das betreffende Arzneimittel erlassen werden sollte.”

Brigitte Röhrig:

Dieses Eingeständnis müsste zur sofortigen Rücknahme der Zulassung führen. Ich bin auf die Begründung des Pharmakovigilanz-Ausschusses (PRAC) gespannt. Die Initiative “PSUR 4Doctors” ist ja aktiv mit der Beschaffung der PSURS sowie der Beurteilungsberichte in mühsamer Kleinarbeit befasst.

Wie kann eine mögliche Todesfolge bei Verabreichung eines prophylaktischen Arzneimittels an Gesunde (!!) noch eine positive Nutzen-Risiko-Analyse rechtfertigen??

Es ist NICHT zu rechtfertigen!

“Übrigens: Im PRAC sitzen Vertreter von Patientenorganisationen, die wiederum von Pharmaunternehmen gegründet wurden und deren Vorsitzende in den Ausschüssen mit Big Pharma “verbandelt” sind”.

https://t.me/RA_Roehrig/6400

Bahner

“Die Information über die eingetretenen Todesfolgen ist auch bei den jeweiligen Dosierungen für Babys und Kleinkinder sowie Kindern zwischen 5 und 11 Jahren enthalten. Sie findet sich für alle Wirkstoffvarianten und Dosierungen jeweils in Ziffer 4.4 der Produktinformation.”

https://t.me/RA_Roehrig/6401

“Auch für Spikevax wird die Todesfolge eingeräumt, es ist von “letalen Verläufen” die Rede … und auch diese Version beruht auf einer Entscheidung der EU-Kommission vom 29.8.2023.

“Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass in den meisten Fällen Erholung eintritt. In einigen Fällen wurde intensivmedizinische Versorgung erforderlich, und auch letale Verläufe sind vorgekommen.”

https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2023/20230829160229/anx_160229_de.pdf

https://t.me/RA_Roehrig/6402



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