Kritik am Feminismus könnte bald verboten sein

Foto: Stephan Mosel

Der „Europäische Rat für Toleranz und Versöhnung“,  European Council for Tolerance and Reconciliaton“ (ECTR),  hat kürzlich einen Entwurf, Europäisches Rahmenstatut zur Förderung der Toleranz”, vorgelegt, ohne Datum, dessen Richtlinien „in den europäischen Staaten gesetzlich verankert werden“ sollen. Am Anfang stehen Begriffe wie Respekt gegenüber der Menschenwürde, Toleranz, Integration, Meinungsfreiheit, Koexistenz zur Stärkung der Gesellschaft  – Wer würde dies  ablehnen und nicht unterschreiben wollen?

Ein an Orwell geschulter Leser werde jedoch aufhorchen, meint Martin Lichtmesz. Auch heise.de hat sich mit dem Entwurf kritisch auseinander gesetzt und insbesondere auf die Section 2e aufmerksam gemacht. Sie sieht vor, dass die EU “konkrete Maßnahmen” ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und “Anti-Feminismus” zu “eliminieren”.(“Take concrete action to combat intolerance, in particular with a view to eliminating racism, colour bias, ethnic discrimination, religious intolerance, totalitarian ideologies, xenophobia, anti-Semitism, anti-feminism and homophobia”, Section 2c).

Das Problem steckt darin, dass unter dem Deckmantel der Toleranz eine Geisteshaltung gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Kritik an Feminismus und an Homosexuellen-Themen sollen nach diesem Entwurf verboten werden. Dies bedeutet, ideologischer Standpunkte werden gesetzlich geschützt, wodurch ein direkter Eingriff in die Meinungsfreiheit erfolgt. Beispielsweise werden Schwule, Lesben, Feministinnen nach diesem Entwurf von Kritik freigestellt, heterosexuelle Männer dagegen nicht. Die Kritik von heise.de bezieht sich insbesondere auf den Feminismus, bei dem es sich um keinen der genetisch oder kulturell determinierten Gruppenmerkmale handle, sondern um eine politische Ideologie.

Der Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungs-, die Presse-, die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit. Die im Entwurf vorgesehene “Eliminierung” von Kritik lässt sich kaum damit vereinbaren. Aber es zeigt sich in dem Papier noch eine andere Gefahr: Nicht nur die Kritik am Feminismus könnte strafbar werden, sondern auch die Kritik an anderen Ideologien. Deren Vertreter könnten sich auf den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes berufen und fordern, dass auch die Kritik an ihnen verboten wird. Die Freiheit von Kritik könnten dann beispielsweise die Sozialdemokratie, der Ökologismus, der Libertarismus und viele andere für sich in Anspruch nehmen.

Aber es geht noch weiter. In Section 3, Punkt 3 wird  betont, dass dieser Toleranzzwang nicht nur für den Umgang von Regierungen mit Bürgern, sondern auch für den Kontakt aller Individuen untereinander gelten müsse: “It is important to stress that tolerance must be practised not only by Governmental bodies but equally by individuals,  including members of one group vis-à-vis another.” In einer Art Präambel heißt es: “Whereas the concept of tolerance is the opposite of any form of unlawful discrimination, …”. Das bedeutet, der Begriff „unlawful” wird derart ausgeweitet, dass öffentliches Recht auf Privatpersonen ausgedehnt wird und dass es zukünftig schon als “Verleumdung” gewertet werden soll, wenn sich jemand über eine der aufgeführten Gruppen lustig macht (Section 1b). Zur Kontrolle und zur Durchsetzung der Vorschriften sollen neue Behörden eingerichtet werden (Section 6c). Gefordert wird außerdem, dass Verstöße nicht als einfache, sondern – strafverschärfend – als “qualifizierte” Straftaten gelten sollen (This Sub-Section defines acts punishable as aggravated crimes, Section 7). In einer weiteren Sektionen wird geregelt, dass die Vorgaben bereits in den Grundschulen Teil des Unterrichts werden (Section 8). Den Radio- und Fernsehsendern sollen Mindestprogrammanteile vorgeschrieben werden, in denen sie das “Klima der Toleranz” verbreiten sollen und (Section 9).

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