Das Ende der Lockdowns?

Die Wissenschaftszeitschrift Nature veröffentlichte eine neue Studie aus Wuhan, China. Sie bestätigt im Unterschied zu früheren Studien, dass die mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierten asymptomatischen Personen nicht infektiös waren und anschließend nicht symptomatisch wurden. Alle Stadtbewohner Wuhans ab sechs Jahren waren teilnahmeberechtigt, und 9.899.828 (92,9%) nahmen an der Studie teil. Es wurden keine neuen symptomatischen Fälle und 300 asymptomatischen Fälle identifiziert. Unter den engen Kontakten der asymptomatischer Fälle gab es keine positiven Tests. 107 von 34.424 zuvor erholten COVID-19-Patienten wurden erneut positiv getestet.

Studie aus Wuhan bestätigt: asymptomatische Fälle sind nicht infektiös

Am 18. August 2020 erhielt die weltweit führende Wissenschaftszeitschrift Nature eine Studie chinesischer Wissenschaftler aus Wuhan, mit dem Titel “SARS-CoV-2-Nukleinsäure-Screening nach dem Lockdown in fast zehn Millionen Einwohnern von Wuhan, China”, akzeptierte sie nach Überprüfung am 27. Oktober und veröffentlichte sie am 20. November. Es ist zumindest möglich, dass auch Christian Drosten von der Studie der Wissenschaftler aus China bereits vor ihrer Veröffentlichung und vor der Verhängung des zweiten Lockdowns in Deutschland, am 2. November, erfuhr.

Das Ergebnis der Studie von Shiyi Cao u.a. lässt die Begründung des RKI wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. In Wuhan wurden fast 10 Millionen Menschen (92,9% der Einwohner) getestet. Und es gibt keinen Hinweis darauf, dass die identifizierten asymptomatischen Fälle trotz positiver Tests infektiös waren.

“In summary, the detection rate of asymptomatic positive cases in the post-lockdown Wuhan was very low (0.303/10,000), and there was no evidence that the identified asymptomatic positive cases were infectious.”

Es sei jedoch zu früh, um selbstgefällig zu sein, da asymptomatische positive Fälle vorliegen und die Anwohner in Wuhan sehr anfällig seien, sagen die Wissenschaftler. Sie empfehlen daher Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Vorbeugung und Bekämpfung der COVID-19-Epidemie, einschließlich des Tragens von Masken und der Wahrung einer sicheren sozialen Distanzierung in Wuhan. Insbesondere gefährdete Bevölkerungsgruppen mit geschwächter Immunität oder Komorbidität oder beidem sollten weiterhin angemessen geschützt werden.

Einen Lockdown empfehlen die Verfasser der Studie nicht.

Zum Ablauf der Lockdowns in China und Deutschland

Die Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) wurde von China erstmals im Dezember 2019 gemeldet und von der Weltgesundheitsorganisation am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft.

Als die am stärksten von COVID-19 betroffene Stadt in China war Wuhan vom 23. Januar bis 8. April 2020 gesperrt worden. Deutschland beschloss am 20. März einen 14-tägigen Lockdown. Die vollständige Aufhebung wurde zweimal verschoben, zuerst auf den Beginn der Osterferien am 6. April, dann auf den 19. April, später auf Ende April. Seitdem war von einer vollständigen Aufhebung nicht mehr die Rede.

In Wuhan war der Lockdown bereits zum 8. April wieder aufgehoben worden. In den ersten zwei Monaten nach der Wiedereröffnung der Stadt am 8. April gab es laut Studie in Wuhan nur wenige sporadische COVID-19-Fälle (sechs neu bestätigte Fälle vom 8. April bis 10. Mai 2020 2). Es bestand jedoch weiterhin Besorgnis über das Risiko von COVID-19, wodurch die Wiederaufnahme der industriellen Produktion und der sozialen Dienste ernsthaft beeinträchtigt und das normale Leben der Bewohner beeinträchtigt wurden. Um den aktuellen Status der COVID-19-Epidemie festzustellen, führte die Stadtregierung von Wuhan vom 14. Mai 2020 bis zum 1. Juni 2020 ein umfassendes stadtweites Nukleinsäure-Screening der SARS-CoV-2-Infektion durch.

Das stadtweite Screening der SARS-CoV-2-Infektion in Wuhan ist ein Massen-Screening-Programm in Post-Lockdown-Umgebungen und liefert aus Sicht der Wissenschaftler wertvolle Erfahrungen oder Lehren von internationaler Relevanz, da immer mehr Länder und Städte auf der ganzen Welt in die Post-Lockdown-Phase eintreten.

In ihrer Studie berichten die Forscher über den Organisationsprozess, die verwendeten detaillierten technischen Methoden und die Ergebnisse dieses stadtweiten Nukleinsäure-Screenings.

Cao, S., Gan, Y., Wang, C. et al. SARS-CoV-2-Nukleinsäure-Screening nach dem Lockdown in fast zehn Millionen Einwohnern von Wuhan, China. Nat Commun 11, 5917 (2020). https://doi.org/10.1038/s41467-020-19802-w https://rdcu.be/ca77Y

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt Lockdown

Das Robert Koch-Institut (RKI) unterscheidet generell drei Konstellationen, in denen eine Person das Virus SARS-CoV-2 übertragen kann. (Stand: 13.11.2020, abgerufen am 22.11.2020, (pdf Browser, pdf File):

  • Die ansteckende Person ist zum Zeitpunkt der Übertragung bereits erkrankt (symptomatisch),
  • hat noch keine Symptome entwickelt (präsymptomatisches Stadium),
  • wird auch später nie symptomatisch werden (asymptomatische Infektion).

Die Abgrenzungen der Konstellationen sind schwammig. Denn das RKI geht davon aus, dass „typischere“ Symptome, wie z. B. Fieber oder Husten, bei einer infizierten Person ausbleiben können und eine Person, die, obwohl sie gesund ist, dem RKI zufolge infiziert ist. Diese Ungereimtheit hängt mit der Definition einer Infektion und dem Absolutheitsanspruch des PCR-Tests zusammen.

Das RKI definiert Infektion als den “Vorgang des Eindringens und der Entwicklung oder Vermehrung eines infektiösen Agens in einen Organismus mit der Folge einer symptomatischen oder asymptomatischen (aber nachweisbaren) Reaktion.” Außerdem verweist es auf die Definition im Infektionsschutzgesetz (IfSG), wonach Infektion “die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus” bedeutet. Das heißt, Dass RKI stimmt der allgemein gültigen Definition zu. Zur Feststellung einer Infektion muss ein Geschehen nachgewiesen werden. Fehlt der Nachweis, liegt keine Infektion vor.

Um diesen Nachweis zu erbringen, verlässt sich das RKI nicht auf die ärztliche Diagnose eines kranken Patienten, verwendet den von Christian Drosten entwickelten und den später auch von der WHO empfohlenen, aber nicht validierten PCR-Test. Aufgrund seiner Beschaffenheit kann der PCR-Test Viren-Fragmente nachweisen, aber keine Vermehrungsfähigkeit des Virus. Der PCR-Test kann keine Aussage darüber treffen, ob eine Person infiziert oder infektiös ist.

Die Kritik anerkannter Ärzte und Wissenschaftler wurde ignoriert, Wolfgang Wodarg, Sucharit Bhakdi, Karina Reiss, Stefan Homburg und viele andere wurden auf die widerwärtigste Weise diffamiert.

Trotz der wachsenden Kritik empfiehlt das RKI zur Bekämpfung des Virus SARS-CoV-2 noch immer auch für Personen mit “asymptomatischen Infektionen” Quarantäne und Isolation: “Zur Verminderung des Übertragungsrisikos sind in allen drei Konstellationen die schnelle Isolierung von positiv getesteten Personen, die Identifikation und die frühzeitige Quarantäne enger Kontaktpersonen wirksam.” Erst im Nachsatz empfiehlt das RKI das Abstandhalten zu anderen Personen, das Einhalten von Hygieneregeln, das Tragen von (Alltags-) Masken sowie Lüften (AHA + L-Regel). Dies seien “Maßnahmen, die insbesondere auch die Übertragung von (noch) nicht erkannten Infektionen verhindern.”

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=E1BDC917E2E38484FA4E80370E5D3FB0.internet092#doc13776792bodyText5

https://www.rki.de/DE/Content/Service/Publikationen/Fachwoerterbuch_Infektionsschutz.pdf?__blob=publicationFile

Schadensersatzklage gegen das RKI

Gegen die weltweiten Corona-Maßnahmen kommt jetzt eine Klage ins Rollen. Die Teams von Reiner Füllmich und Robert F. Kennedy, dem Neffen des Ex-US-Präsidenten John F. Kennedy, werden diese Woche gemeinsam Klage in den USA einreichen und Schadensersatz für Unternehmen geltend machen, die Einbußen durch den Corona-Lockdown hatten, berichtet die Fuldaer Zeitung (FZ).

Online-Befragung der Fuldaer Zeitung, Stand: 21.11.2020

Die Klage richtet sich gegen diejenigen, die behaupten, der PCR-Test erkenne Infektionen. Das sind vor allem der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten und Prof. Dr. Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts. Im Visier der Klagen stehen auch die Politiker, die sich auf Drostens und Wielers Rat verlassen haben. Im Interview mit der FZ erklärt Reiner Füllmich die zentralen Argumente der Klage. Für deutsche Unternehmer besteht die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen.

https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w

https://youtu.be/n_BChrfJFpo

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