Erinnerung an den Nürnberger Kodex – NS-Relativierung vorprogrammiert?

Ist der „Nürnberger Kodex“ ein Thema, “bei dem die Relativierung von Verbrechen im Nationalsozialismus vorprogrammiert zu sein scheint”? Dies behauptet ausgerechnet das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA). Müssten nicht gerade Juden gegen jeden Versuch staatlicher Institutionen mit Unterstützung der Medien, einen Impfzwang durchzusetzen, aufbegehren? Das JFDA sieht zur Überraschung in der Warnung vor einem Impfzwang jedoch eine “Aneinanderreihung von Shoah-Relativierungen, NS-Verharmlosungen und antisemitischen Verschwörungserzählungen”. Diese Einschätzung hört sich im Sinne des Wortes “verrückt” an, denn es waren insbesondere Juden, an denen medizinische Experimente durchgeführt wurden, wozu auch Zwangsimpfungen gehörten.

Der Nürnberger Kodex schließt den Missbrauch von Menschen als Versuchkaninchen aus

Um alle Menschen zukünftig vor medizinischen Experimenten zu schützen, lautet die Kernbotschaft des Nürnberger Kodex: Es darf keine unnötige oder gar willkürliche Forschung am Menschen geben.

Kaum jemand hat in jüngster Zeit die drohende Zwangsimpfung gegen COVID-19 besser formuliert als der heute amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Er hat Menschen mit Corona-Impfung in Deutschland 2021 dazu aufgerufen, Ungeimpfte von der Impfung zu überzeugen. “Überzeugt eure Liebsten, überzeugt die Freunde am Stammtisch, überzeugt den Sportverein, überzeugt die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb”, sagte Scholz am 27. August 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung in Berlin.

“Wir alle waren gerne eure Versuchskaninchen – bei uns ist das mit der Impfung gut gegangen, jetzt bitte macht es auch.”

Die Einwilligung in die Injektion einer Substanz, deren Wirkung unerforscht war und heute noch ist, wurde als Zeichen der Solidarität und des demokratischen Bewusstseins umgedeutet. Die Medien steigerten sich mit Unterstützung von sogenannten “Faktencheckern” und Influencern in eine Impfhysterie hinein. Sie diffamierten Gegner des Experiments als Verschwörungstheoretiker, Rechtsextremisten und Antisemiten. Wobei der Vorwurf des Antisemitismus wegen der Verleugnung der historisch verbürgten Realität und an Lächerlichkeit kaum zu überbieten ist. Selbst Vera Sharav, die den Holocaust überlebt hat, sieht sich der Diffamierungen durch Mitglieder ihrer Religionsgemeinschaft ausgesetzt.

Shoah-Relativierung mit Ansage?

Das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus stellt die Geschichte des Nationalsozialismus auf den Kopf. Es richtet sich nicht gegen die Degradierung von Menschen zu Versuchskaninchen der Impfindustrie, sondern gegen den Nürnberger Kodex.

In der Überschrift eines Artikels vom 22. August 2022 heißt es: Shoah-Relativierung mit Ansage: Kundgebung “75 Jahre Nürnberger Kodex – Nie wieder Zwangsmedizin” „‘Never again‘ is now“.

In dem Beitrag wird Vera Sharav eine falsche Haltung vorgeworfen. Wie ist aber die Haltung des JFDA zu bewerten? Wäre es nicht die richtige Haltung demokratischer Juden, die Freude über die Besiegung Nazideutschlands, der im Nürnberger Kodex einen Ausdruck findet, mit Vera Sharav zu teilen? Aber nichts dergleichen!

Das JFDA kritisiert die Überlebende des Holocausts und behauptet “Die im Sieg über Nazideutschland begründete Losung (zu dt.: „Nie wieder!“) bildete das vorläufige Ende einer Aneinanderreihung von Shoah-Relativierungen, NS-Verharmlosungen und antisemitischen Verschwörungserzählungen.”

Vera Sharav sieht sich dem Spott und der Diffamierung durch das JFDA ausgeliefert. Sie sei bei der Kundgebung zum Nürnberger Kodex “der heimliche Star eines Aufmarsches radikaler Impfgegner:innen und Corona-Pandemieleugner:innen in Nürnberg” gewesen. Schwerpunkt ihrer Rede zum 75. Jahrestag der Ausformulierung des „Nürnberger Kodex“ sei ein “Thema, bei dem die Relativierung von Verbrechen im Nationalsozialismus vorprogrammiert zu sein scheint.”

Die Staatsanwaltschaft erstattete gegen Vera Sharav Anzeige wegen “Volksverhetzung” nach § 130 Abs. 3 StGB. Das Verfahren endete am 20. Juli 2023 mit einem Freispruch aus rechtlichen Gründen. Nach Ansicht des Rechtsanwalts Markus Haintz hätte hier weder eine Anklage erhoben noch diese zugelassen werden dürfen, da eine Strafbarkeit bei Prüfung des Sachverhalts und der Strafnorm des § 130 III StGB hätte verneint werden müssen.


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