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Michael Mann verliert Klage gegen skeptischen Wissenschaftler

Der Oberste Gerichtshof von British Columbia, Kanada, sprach am 22. August 2019 unter dem Aktenzeichen S111913 das Urteil im Verfahren zwischen Michael Mann (Kläger) und Timothy (“Tim”) Ball (Beklagte) zu Gunsten Tim Balls. Vorsitzender war Richter Christopher Giaschi. Das Urteil erging mündlich. Es bezog sich auf die Verschleppung eines Prozesses durch Michael Mann gegen Tim Ball.

Tim Ball ist ein kanadischer Geograph, emeritierter Professor für Klimatologie an der Universität von Winnipeg, Michael Mann wirkt als Paläoklimatologe an der Pennsylvania State University (Penn State).

Die Vorgeschichte

Der Richter am Obersten Gerichtshof von British Columbia folgte dem Antrag Tim Balls, Michael Manns Klage gegen ihn aus dem Jahr 2011 wegen Verschleppung eines Urteils abzuweisen. Es gehe dem Gericht ausdrücklich nicht um ein Urteil über “dramatisch unterschiedliche Ansichten zum Klimawandel”, die der Grund seien, dass “die beiden seit vielen Jahren in einem nahezu ständigen Konflikt” stehen, sagt der Richter.

Die zugrunde liegende Klage Betreffe zunächst eine Erklärung des Angeklagten in einem Interview, das am 9. Februar 2011 geführt wurde. Tim Ball sagte damals: „Michael Mann vom Penn State sollte sich im Staatsgefängnis befinden, nicht im Penn State.“

Diese Aussage war auf einer Website veröffentlicht und aus der Sicht von Michael Mann diffamierend. In der Zivilklageschrift werde auch behauptet, sagt der Richter, dass mehrere andere von Herrn Ball veröffentlichte Aussagen diffamierend seien. Es sei aus seiner Sicht nicht notwendig, “die vielen angeblichen diffamierenden Aussagen” anzusprechen.

“Übermäßige Verzögerung”

Der Oberste Gerichtshof von British Columbia stellt fest:

  • am 25. März 2011 wurde die Klage erhoben,
  • am 7. Juli 2011 wurde die Klagebeantwortung geändert,
  • am 5. Juni 2012 wurde die Anzeige der Zivilklage weiter geändert,
  • von ungefähr Juni 2013 bis November 2014 wurden keine Maßnahmen ergriffen,
  • der Kläger hat am 12. November 2014 eine Absichtserklärung eingereicht, um fortzufahren,
  • am 20. Februar 2017 sollte die Angelegenheit zunächst vor Gericht gestellt werden, doch der Verhandlungstermin wurde verschoben,
  • 20. Juli 2017, das Datum der letzten Mitteilung, die der Angeklagte von Herrn Mann oder seinem Anwalt erhalten hat. Bis zum 21. März 2019, als der Antrag auf Abweisung gestellt wurde, wurden keine Schritte in dieser Angelegenheit unternommen.
  • am 10. April 2019 wurde eine zweite Bekanntmachung über die Absicht eingereicht, fortzufahren; und
  • am 9. August 2019, nach dem ersten Tag der Anhörung dieses Antrags, wurde ein neuer Verhandlungstermin für den 11. Januar 2021 festgelegt.

Zusammenfassung:

“Es gab mindestens zwei lange Verzögerungszeiten. Ab ungefähr Juni 2013 gab es eine Verzögerung von ungefähr 15 Monaten, in denen nichts unternommen wurde, um die Angelegenheit voranzutreiben. Zwischen dem 20. Juli 2017 und der Einreichung des Antrags auf Abweisung am 21. März 2019 gab es eine zweite umfassende Frist von 20 Monaten. Auch in diesem Zeitraum wurde nichts unternommen, um die Angelegenheit voranzubringen. Die Gesamtdauer von der Einreichung des Zivilklageantrags bis zur Einreichung des Antrags auf Abweisung betrug acht Jahre. Es wird fast zehn Jahre dauern, bis die Angelegenheit vor Gericht gestellt wird. Es gab zwei Zeiträume von insgesamt ungefähr 35 Monaten, in denen nichts unternommen wurde. Meiner Meinung nach ist dies in jedem Fall eine übermäßige Verzögerung.”

There have been at least two extensive periods of delay. Commencing in approximately June 2013, there was a delay of approximately 15 months where nothing was done to move the matter ahead. There was a second extensive period
of delay from July 20, 2017 until the filing of the application to dismiss on March 21, 2019, a delay of 20 months. Again, nothing was done during this period to move the matter ahead. The total time elapsed, from the filing of the notice of civil claim until the application to dismiss was filed, was eight years. It will be almost ten years by
the time the matter goes to trial. There have been two periods, of approximately 35 months in total, where nothing was done. In my view, by any measure, this is an inordinate delay.

Ist die Verzögerung entschuldbar?

Der Richter hält die Verzögerung für nicht entschuldbar. Dr. Mann habe zwar eine eidesstattliche Erklärung eingereicht, jedoch keinerlei Gründe für die Verzögerung geliefert. Wichtig sei, dass er keine Beweise dafür vorgelegt hat, dass die Verzögerung auf seinen Anwalt zurückzuführen war, und dass er seinen Anwalt angewiesen hat, die Angelegenheit sorgfältig zu behandeln. Er spreche einfach überhaupt keine Verzögerung an.

I now turn to whether the delay is excusable. In my view, it is not. There is no evidence from the plaintiff explaining the delay. Dr. Mann filed an affidavit but he provides no evidence hatsoever addressing the delay. Importantly, he does not provide any evidence saying that the delay was due to his counsel, nor does he provide evidence that he instructed his counsel to proceed diligently with the matter. He simply does not address delay at all.”

Der Richter erklärt, dass Michael Mann als Kläger auch für Verzögerungen, die durch seine Anwälte verursacht wurden, verantwortlich sei. Mann scheine damit zufrieden gewesen zu sein, diese Angelegenheit einfach zum Erliegen zu bringen.

“Der Kläger scheint damit zufrieden gewesen zu sein, diese Angelegenheit einfach zum Erliegen zu bringen.”
“The plaintiff appears to have been content to simply let this matter languish.”

Folgen der Verschleppung durch Michael Mann

Michael Mann habe keine Beweise eingereicht, “die die Vermutung von Benachteiligung widerlegen.” (“The plaintiff has not filed any evidence rebutting the presumption of prejudice.“)

Tim Ball habe jedoch tatsächliche Beweise für tatsächliche Benachteiligung vorgelegt. Er beabsichtigte, drei Zeugen vor Gericht zu rufen, die Beweise vorgelegt hätten. Diese Zeugen seien jetzt gestorben. Ein vierter Zeuge könne nicht mehr reisen. Tim Ball sei infolge der Verzögerung tatsächlich eine Benachteiligung entstanden, sagt Giaschi und stellt aus diesem Grund fest, dass die Klage Michael Manns aus Gründen der Gerechtigkeit abgewiesen werden müsse. Weiterhin erwähnt der Richter, dass Timm Ball in den Achtzigern und bei schlechter Gesundheit sei.

Tim Ball habe die Verhandlung seit acht Jahren wie das Damoklesschwert über seinem Kopf hängen und hätte bis Januar 2021 warten müssen, bevor die Angelegenheit vor Gericht gebracht worden wäre. “Dies ist eine Verzögerung von zehn Jahren gegenüber der ursprünglichen angeblichen diffamierenden Aussage. Andere Zeugen sind ebenfalls älter oder bei schlechter Gesundheit. Die Erinnerungen aller Parteien und Zeugen werden verblasst sein, wenn die Angelegenheit vor Gericht gestellt wird.”

Turning to the final factor, I have little hesitation in finding that, on balance, justice requires the action be dismissed. The parties are both in their eighties and Dr. Ball is in poor health. He has had this action hanging over his head like the sword of Damocles for eight years and he will need to wait until January 2021 before the matter proceeds to trial. That is a ten year delay from the original alleged defamatory statement. Other witnesses are also elderly or in poor health. The memories of all parties and witnesses will have faded by the time the matter goes to trial.

Aufgrund der Verzögerung sei es seines Erachtens schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, ein faires Verfahren gegen den Angeklagten einzuleiten, erklärt Richter Christopher Giaschi. Dies sei eine relativ unkomplizierte Verleumdungsmaßnahme und hätte schon lange gelöst werden müssen.

Dass es nicht gelöst wurde, liegt daran, dass der Kläger ihm nicht die Priorität eingeräumt hat, die er haben sollte. Unter diesen Umständen verlangt die Justiz, dass die Klage abgewiesen wird, und dementsprechend weise ich die Klage wegen Verschleppung ab.

That it has not been resolved is because the plaintiff has not given it the priority that he should have. In the circumstances, justice requires that the action be dismissed and, accordingly, I do hereby dismiss the action for delay.

Ergebnis

Michael Mann hatte dem Gericht vier Aktenordner mit Dokumenten vorgelegt, wobei nach Ansicht des Richters der Antrag mit ein oder zwei eidesstattlichen Erklärungen, in denen die Verzögerung, die Gründe für die Verzögerung und die Verschleppung dargelegt sind, hätte eingereicht werden können. Die Klage Michael Manns gegen Tim Ball wird vom Obersten Gerichtshof British Columbia abgewiesen. Die Kosten des Prozesses werden Michael Mann auferlegt.

Quellen:

https://www.steynonline.com/documents/9740.pdf / https://ruhrkultour.de/wp-content/uploads/2019/09/Urteil_Mann_Ball_9740.pdf

Titelbild: RoboMichalec, pixabay

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