Petition “Urheberrecht – Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage”

Sie können ab sofort die Petition 35009 “Urheberrecht – Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage vom 16.08.2012” an den Petitionsausschuss des Bundestages mitzeichnen.  Die Anmeldung ist unkompliziert, Sie können die eingegebenen Daten zur Mitzeichnung beim nächsten Mal wieder verwenden.

Mitzeichnungsfrist: 12.09.2012 – 10.10.2012

Text der Petition

“Der Bundestag wird aufgefordert, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage grundsätzlich abzulehnen und insbesondere die geplante Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) um die Paragraphen §87e, §87f, §87g und §87h gemäß Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 27.07.2012 ersatzlos zu unterlassen.”

Begründung

“Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage kann in seiner derzeitigen Form als verfassungswidrig nach Artikel 3, 5 oder 19 gelten. Des Weiteren begünstigt oder schützt das geplante Gesetz nicht den Urheber, so dass eine Erweiterung des Urheberrechtsgesetzes gerechfertigt wäre, sondern begünstigt allein Verlage, die mit Hilfe des Leistungsschutzrechts in Zukunft zusätzliche Einnahmequellen generieren könnten, die sie bisher aufgrund betriebswirtschaftlicher Versäumnisse und Festhalten an anachronistischen Geschäftsmodellen nicht eigenständig realisieren konnten …”

Weiter auf dieser Seite: Petition 35009, Urheberrecht – Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage vom 16.08.2012

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